Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule wirken auf die Herstellung der Chancengleichheit und auf die Vermeidung von Nachteilen für weibliche Mitglieder und Angehörige der Hochschule hin.
Zu ihren Aufgaben gehört auch die Verwirklichung des Ziels, dass Frauen in angemessener Weise in den Organen und Gremien der Hochschule vertreten sind.
Sie fördern die Einbeziehung von Themen der Geschlechterforschung in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschulen.
Die Gleichstellungsbeauftragten wirken in allen Angelegenheiten, die die
weiblichen Hochschulmitglieder und – angehörigen betreffen, insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen, mit.
Sie sind rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu beteiligen; sie können Bewerbungsunterlagen einsehen.
(§ 72 Absatz 1 HSG LSA)