Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule und der Fachbereiche wirken auf die Herstellung der Chancengleichheit der Geschlechter und auf die Vermeidung von Nachteilen für weibliche Mitglieder und Angehörige der Hochschule hin. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Verwirklichung des Zieles, dass Frauen in angemessener Weise in den Organen und Gremien der Hochschule vertreten sind. Sie fördern die Einbeziehung von Themen der Geschlechterforschung in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschule. Die Gleichstellungsbeauftragten wirken in allen Angelegenheiten, die die weiblichen Hochschulmitglieder und -angehörigen betreffen, insbesondere bei bevorstehenden Personalmaßnahmen, mit. Sie sind rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu beteiligen; sie können Bewerbungsunterlagen einsehen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule und die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten bilden unter Vorsitz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule die Gleichstellungskommission.